Bestehen besondere Schwierigkeiten beim Lesen und/ oder Rechtschreiben sollte dem nachgegangen werden, ob möglichwerweise beim Kind eine Lese-Rechtschreibstörung vorliegt.

Für betroffene Schülerinnen und Schüler regelt die Bayerische Schulordnung (BayScho) in § 31-36 Maßnahmen der individuellen Unterstützung, des Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes.

Das Verfahren bei einer Lese-Rechtschreib-Störung zeigt folgende Grafik:

Für Fragen und zur weiteren Beratung steht Ihnen das Team des Beraterzentrums Ingolstadt zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an den für Ihre Schule zuständigen Schulpsychologen oder die zuständige Beratungslehrkraft.

Weitere Informationen:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

https://www.km.bayern.de/eltern/lernen/lernschwierigkeiten/lese-rechtschreibschwierigkeiten.html

https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung/beratungsanlaesse/lese-rechtschreib-schwierigkeiten.html

 

Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie e.V.

https://www.bvl-legasthenie.de/